| Frage |
Antwort |
| Leistungsumfang |
Alle Rollen (Antragsteller, Erlaubnis-/Genehmigungsbehörde, Verwaltungshelfer, Anhörungsbehörde, anzuhörende Stelle [Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger und Polizei] sowie die kontrollierenden Behörden [Polizei und BAG]) werden in Ihrer Arbeit durch das VEMAGS Verfahrens-Modul unterstützt. Weitere Produkte zur Aufgabenerledigung sind abgesehen von einem Internetzugang (plus Browser) nicht erforderlich. Für Antragsteller bedeutet dies, dass sie mit VEMAGS Anträge an die zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden übermitteln können und dabei durch einen Routenplaner, ein Vorlagensystem etc. unterstützt werden. Die Stammdaten müssen hierzu nur einmal erfasst werden. Es besteht die Möglichkeit, sich auf bereits beschiedene Anträge zu beziehen oder auch abgespeicherte Teile eines Antrages / ganze Anträge in die Antragsmaske zu übernehmen. Es war bereits bei der Konzeption des Systems unser Bestreben, das System für alle Nutzer so komfortabel wie möglich zu gestallten. Dazu gehören natürlich auch die vom Antragssteller einsetzbaren Fahrzeuge (inkl. ihrer Bestandteile und Kfz-Kennzeichen) im Verfahrensmodul verwalten zu können. |
| Nutzung der Dienste und Zugang zum System VEMAGS (inkl. Signatur) |
Um das VEMAGS Verfahrens-Modul nutzen zu können genügt ein Internet-Zugang. Wenn man die elektronischen Karten zur Erfassung des Fahrtweges nicht nutzen möchte reicht sogar ein 56k-Modem als Zugangs-Bandbreite aus. Die Antragsteller und Behörden werden, wenn sie uns als Systemnutzer bekannt sind, aktiv von uns angesprochen, ob sie VEMAGS nutzen möchten. Natürlich können alle potentiellen VEMAGS-Nutzer gerne hierzu mit dem Projekt VEMAGS in Kontakt treten. Eine Aufnahmegebühr gibt es weder für Antragsteller, noch für Behörden. Optional können die Verfahrensbeteiligten ihre Anträge, Stellungnahmen oder Bescheide qualifiziert elektronisch unterschreiben. Dies ist jedoch nur eine Option und keine Zugangsvoraussetzung, um das System VEMAGS nutzen zu können. |
| Schnittstellen zu den so genannten Vorsystemen |
Zusammen mit der Bundeswehr entwickeln wir eine auf XML basierende Schnittstelle. Diese heißt Xvemags. Dadurch dass die hohen Sicherheitsanforderungen der Bundeswehr an ein über das Internet abgewickelte Verfahren erfüllt werden, sind auch die wirtschaftlichen Interessen der anderen Antragsteller erfüllt. Wir respektieren sehr wohl, dass Fahrtwege das Betriebsgeheimnis und -kapital der Antragsteller sind. Rechtzeitig vor dem bundesweiten Produktivstart wird der "Bauplan" der Schnittstelle öffentlich und frei zugänglich über die OSCI-Leitstelle in Bremen bekannt gemacht, damit die Hersteller von Vorsystemen ihren Teil der Schnittstelle rechtzeitig programmieren können und somit ein Datenaustausch über die einheitliche XML-Schnittstelle Xvemags zwischen Vorsystemen und VEMAGS ermöglich wird. |
| Vorteile für Antragsteller |
Eine hohe Projektmotivation stellt für uns und alle über VEMAGS informierten Verfahrensbeteiligten die Tatsache dar, dass die Zeit- und Kostengewinne der Antragsteller gleichzeitig die Zeit- und Kostengewinne der beteiligten Behörden sind und umgekehrt. Bereits heute nutzen die Antragsteller den Computer als bessere Schreibmaschine, um ein Fax bei der zuständigen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde zu produzieren. Indem über VEMAGS die Antragsdaten den angebundenen Behörden (und ausschließlich diesen) zur Verfügung gestellt werden, sparen jede dieser Behörden die redundante Erfassung ein. Ohne Medienbrüche werden somit auch Erfassungsfehler eliminiert. Neben diesem Zeitgewinn stellen mit dem heutigen Faxverfahren die Liege- und Verwaltungszeiten der Antragsdokumente die größten Zeitdiebe dar. Mit dem VEMAGS Verfahrens-Modul fallen diese Verlustzeiten zum Gewinn der Behörden und somit der Antragsteller weg. Über die integriete Statusanzeige kann der Antragsteller seine Kommunikations- und Regiekosten reduzieren (Zeit des Disponenten, Fax- und Telefongebühren etc.). Er kann im System seinen Antrag über die komplette "Lebenszeit" hinweg verfolgen. Diese Tracking ist aus dem Bereich Logistik heute nicht mehr wegzudenken und für einer der vielen Beweise für die Kunden- und Dienstleistungsorientierung von VEMAGS. Transparentes Verwaltungshandeln nutzt allen Verfahrensbeteiligten. |
| Kosten |
Neben den bereits vorhandenen Kosten für einen Internetzugang (der Verband BSK verteilt sein Newsletter ausschließlich in elektronischer Form über das Netz) fallen keine Aufnahmegebühren etc. an. Die Bundesländer haben die Entwicklung des Systems bereits finanziert und werden diese Kosten nicht durch die Systemnutzer refinanzieren. Da die GebOSt lediglich einen Rahmen darstellt, der durch die unteren Straßenverkehrsbehörden per Satzung (= kommunales Recht) mit Leben gefüllt wird, können wir als Projektleitung hierzu keine Aussage treffen. |
| Routing |
Bereits im VEMAGS Verfahrens-Modul ist eine Karte sowie ein Routing integriert, mittels derer der Antragsteller seinen Fahrtweg erfassen und mit der Antragstellung an die Behörde übergeben kann. |
| Fahrzeugdaten/Fuhrparkverwaltung |
Jeder Verfahrensbeteiligte sieht in VEMAGS grundsätzlich nur das, was er sehen darf. D.h. dass Antragsteller nur ihre eigenen Anträge sehen und Behörden nur die Anträge sehen und bearbeiten können, wenn Sie für den Fahrtweg/Geltungsbereich zuständig sind und vom Antragsteller (nur die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden) oder die vorangegangene Behörde im Verfahren beteiligt wurden. Jeder Antragsteller kann seine Fuhrpark mit VEMAGS verwalten und abgespeicherte Fahrzeugkombinationen bzw. Achskonfigurationen bei der Antragstellung hinzuziehen, damit diese Daten nicht jedesmal neu erfasst werden müssen. Diese Daten müssen Sie sich als "geschützten" Bereich des Dateninhabers vorstellen. Nur er hat Zugriff auf diese Daten. Parallel dazu können die Antragsteller über die XML-Schnittstelle sich bei ihnen im Einsatz befindliche Fuhrparkverwaltungsmodule innerhalb ihrer Vorsystemsoftware weiterhin nutzen. |
| Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO |
Die Unterstützung hierfür wird als ein späteres Modul von VEMAGS realisiert und befindet sich bereits in der Konzeption, da es sich hierbei um eine sinnvolle Abrundung des Gesamtsystems VEMAGS handelt. |
| Erforderlicher Nutzungsgrad |
Das Verfahrens-Modul von VEMAGS bringt den Partnern Antragsteller und Erlaubnis-/Genehmigungsbehörde bereits soviele Vorteile, dass sich schon allein für diese beiden die Nutzung von VEMAGS lohnt. Je mehr am System beteiligt sind, desto größer ist der Nutzen aller. Daher ist es selbstverständlich, dass uns alle Nutzer von VEMAGS willkommen sind, zumal alle Verfahrensbeteiligten mit ihren Erfordernissen aufgrund ihrer jeweiligen speziellen Aufgabe voll und ganz durch VEMAGS unterstützt werden. |
| Anbindung von Behörden ohne Internetzugang |
Behörden ohne Internetzugang können aus dem System VEMAGS heraus per Fax angesprochen werden. |
| Zusammenführen der Stellungnahmen und Teilstreckenablehnungen |
Dabei hält sich VEMAGS an die gesetzlichen Vorgaben. Mit dem System können die dann erforderlichen Schleifen im Prozess bzw. die Hinweise an neu oder nicht mehr betroffene Behörden gesteuert werden. |
| Befristung von Bescheiden |
Üblicherweise sind heute drei Monate "Standard". Jede Bescheid erstellende Behörde kann jedoch hiervon abweichen. Dies ist jedoch keine Frage von VEMAGS, sondern ist vielmehr aus Kundensicht zu betrachten. Aus Sicht eine Anhörungsbehörde stellt es sich für uns so dar, dass je kürzer die Zeiträume sind, um so größer wird der Druck auf den Antragsteller, der ja wiederum in einem Binnenverhältnis zu seinem Auftraggeber steht. Durch die bei zu kurzen "Geltungsdauern" bei Terminverschiebungen notwendigerweise entstehenden Fristverlängerungen erhöhen für die stellungnehmenden Behörden den Bearbeitungsaufwand. |
| Übermittlung der Bescheide |
Der Bescheid über eine Erlaubnis nach § 29 (3) oder einer Ausnahmegenehmgung nach § 46 (1) Nr. 5 StVO stellt eine Verwaltungsakt dar und ist somit durch das Verwaltungsverfahrensgesetz streng geregelt. Wie heute bleiben die Übermittlung per Post, Fax oder Abholung bei der Behörde zulässig. Zudem ergibt sich durch die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur die Möglichkeit, den Bescheid per PDF an den Antragsteller zu übermitteln. Der Antragsteller kann für sich entscheiden, ob er aktiv durch das System VEMAGS über eine Bescheid informiert wird oder diese regelmäßig im System selbst abholt. Die qualifizierte elektronische Signatur ist per Gesetz die einzige zulässige Möglichkeit eine Unterschrift plus Dienstsiegel der Behörde rechtssicher abzubilden. |
| Zwang zur Nutzung von Signatur |
Obwohl die qualifizierte elektronische Signatur viele Vorteile bietet, widerspricht es der VEMAGS-Philosophie deren Nutzung vorzuschreiben. Vergleichen Sie hierzu den elektronischen Pass, der uns als Bundesbürgern auch keine Signatur vorschreiben wird. Trotzdem verschließt sich VEMAGS dieser Technologie nicht. |
| EU |
VEMAGS war durch die Projektleitung VEMAGS aufgrund Einladung des Bundesverkehrsministeriums in der EU-Expert Group for "Abnormal Road Transports" vertreten. die EU-Mitgliedstaaten haben hierin eine Selbstverpflichtung aufgenommen, innerhalb von drei Jahren elektronische Verfahren einzuführen. Durch VEMAGS hält die Bundesrepublik Deutschland weitaus früher als geplant ihre Zusage ein. Zu erwähnen ist hierbei auch das ESTA-Schwarzbuch, d.h. eine Standardisierung des Antragsformulars. Außerdem führen wir Abstimmungsgespräche mit den Skandinavischen Staaten sowie den Alpen-Anrainern. Hier sind die Projekte VIKING und Corvette-FIMSAA zu nennen. Wie Sie wissen, machen Großraum- uns Schwertransporte nicht an Zuständigkeitsgrenzen halt - dies gilt auch für unsere Staatsgrenzen in einem zusammenwachsenden Europa. Die Teilnahme am Kongress Advancing eGovernment im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft der BRD durch das Projekt VEMAGS unterstreicht die Wichtigkeit des Themas. Endlich haben wir alle zusammen es geschafft, die berechtigten Anliegen und Interessen aller Verfahrensbeteiligten Dank VEMAGS ins öffentliche Bewusstsein rücken zu können. |
| Weitere Entwicklungsmöglichkeiten |
Es zeichnen sich bereits viele Weiterentwicklungsmöglichkeiten wie z.B. das Vorlesen der Bescheide während der Fahrt durch elektronische Systeme ab. VEMAGS bietet hierzu die Verteilerdrehscheibe für Daten und die sichere Kommunikationsinfrastruktur. Wir freuen uns, neben der Vorführung des VEMAGS-Prototpyen - also eine Vorführung des Lifesystems im derzeitigen Entwicklungsstandes - und der Freischaltung des Internet-Auftrittes innerhalb der eGovernment-Strategie Deutschland-Online (gemeinsames Vorhaben des Bundes, der Länder und der Kommunen) auch die Perspektiven des Systems VEMAGS mit den Nutzern zu erörtern. |