Elektronische Signatur
Die Nutzung der elektronischen Signatur in VEMAGS
VEMAGS bietet Ihnen als Antragsteller die Voraussetzungen, um Ihren VEMAGS-Antrag inklusive der Erklärung der Haftung mithilfe einer Signaturkarte online “unterschreiben” zu können. Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden (EGB) können den Bescheid “am Bildschirm fertig machen”. Der Antragsteller kann sich einen signierten Bescheid über die Anwendung VEMAGS herunterladen, da es sich um einen rechtmäßig zugestellten Verwaltungsakt handelt.
VEMAGS nutzt dafür die sogenannte “qualifizierte elektronische Signatur (qeS)”.
Wichtig ist zu wissen, dass der “Empfänger”, d.h. im Fall eines signierten Antrages die EGB bzw. im Fall eines signierten Bescheides der Antragsteller, selbst keine Signaturkarte benötigt, um ein signiertes Dokument öffnen bzw. lesen zu können.
Bei dieser höchsten Sicherheitsstufe der elektronischen Signatur wird die Signatur ihrem Urheber über ein qualifiziertes Zertifikat zugeordnet. Dieser sensible Zertifizierungsdienst wird aus VEMAGS heraus angefordert, findet aber ausserhalb der Applikation VEMAGS gemäß Signaturgesetz in einer besonders geschützten EDV-Umgebung statt (sog. “Trust Center”). Diese Anbieter unterliegen der Aufsicht durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Der neue Perosnalausweis (nPA) bietet Ihnen ebenfalls die Möglichkeit , als Signaturkarte für qualifiziert elektronische Signaturen genutzt zu werden.
Qualifizierte elektronische Signaturen sind wegen ihres hohen Sicherheitsniveaus der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und können grundsätzlich im Rechtsverkehr ebenso wie diese eingesetzt werden. Beim Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieterakkreditierung besteht deshalb für die Anwender ein hohes Maß an Rechtssicherheit.
Innerhalb der Anwendung VEMAGS wird das Signieren eines Antrages bzw. Bescheides mit “S”, “sig.” bzw. “signiert” gekennzeichnet. Sie können bei Bedarf signierte Dokumente darüber hinaus online über kostenlose Dienste auf deren Gültigkeit überprüfen.
In VEMAGS wird für die qualifizierte elektronische Signatur die Software “Governikus WebSigner” der bremen online services GmbH & Co. KG (bos KG) genutzt. Informationen zu den unterstützten Karten, Lesegeräten sowie deren Kombinationen, finden Sie über Anwählen der Untersteite “WebSigner – Hilfe”, die Ihnen links in der Navigations-Spalte angeboten wird.
