3. November 2016: Bildungsregeln der Kurznamen von EGBen und ABen

Wiesbaden. Um VEMAGS®-Anwendern das Suchen von Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden (EGB) und Anhörungsbehörden (AB) zu erleichtern, werden seit Produktiv-Start am 7. August 2007 einheitliche Schreibweisen für den Kurznamen verwendet. Sie finden hier einige Hinweise.

EGBen und ABen haben je einen eindeutigen Langnamen sowie für das schnellere Erfassen und die Unterscheidung einen eindeutigen Kurznamen in VEMAGS®.

Die Nomenklatur von Kurznamen von EGBen richtet sich nach dem Zuständigkeitsbereich der jeweiligen EGB (in der Regel ein geographisches Gebiet). So fallen zum Beispiel unter eine EGB mit dem Zusatz „, Land“ die unteren Straßenbehörden eines Bundeslandes, welche zu einer zentralen EGB für dieses Bundesland zusammengefasst sind. Führt eine EGB den Zusatz „_FAX“, arbeitet diese Behörde nicht mit VEMAGS® und erhält als Fax-Anwender ein Fax, wenn ein Antragssteller seinen Antrag bei dieser Behörde über VEMAGS® stellt. Eine Übersicht der Kurznamenszusätze für EGBen finden Sie im Download-Bereich unter Nomenklatur für Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden (3701 Downloads) .

Dem Kurznamen einer AB ist immer das Kürzel des Bundeslandes (BL) vorangestellt, wenn diese keine zentrale Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde (EGB) ist. Andernfalls entfällt das Landeskürzel und es gelten die Regeln für die Nomenklatur der EGBen. Ein aktuelles Abkürzungsverzeichnis der Kurznamen von Anhörungsbehörden finden Sie im Download-Bereich unter Abkürzungsverzeichnis der Anhörungsbehörden 2017.pdf (4377 Downloads) .

Auf der Startseite der Anwendung VEMAGS® werden in den Synopsenzeilen (Links zu den Antragsvorgängen bzw. Anhörungen in der Vorgangskörben) nur die ersten 15 Zeichen der Anwender-Kurznamen angezeigt. Bei einigen Behörden, deren ersten 15 Zeichen des Kurznamens mit einer Behörde übereinstimmen, kann es zu Verwechslungen kommen. Daher bitten wir Sie, vor einer Nachfrage bei einer Behörde bzgl. des Bearbeitungsstandes zuerst die korrekte Behörde zu ermitteln.