30. Juni 2015: Umstellung der Kenntlichmachungsrichtlinien

Wiesbaden. Am Mittwoch, den 29. April 2015 wurden in der Ausgabe Nr. 8 des Verkehrsblattes die neuen „Richtlinien für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter hinausragender Ladungen“ im Verkehrsblatt (VkBl. 2015 S. 294) veröffentlicht. Bitte beachten Sie die nachfolgende Empfehlung bis zum damit erforderlichen Release-Wechsel der Anwendung VEMAGS® am 30. Juni 2015.

Unter Nr. 65 erfolgte die Bekanntgabe der neuen „Richtlinien für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter hinausragender Ladungen“, die am 10. April 2015 in Kraft getreten sind. In Bescheiden, die vor dem am 30. Juni 2015 anstehenden Release-Wechsel mit der Anwendung VEMAGS® erstellt wurden, wird noch auf die bisherigen Kennzeichnungsrichtlinien vom 4. Januar 1983 verwiesen.

Wir empfehlen den Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden sowie den Kontrollbehörden bis zum Release-Wechsel (das neue Release trägt nach jetziger Planung die Bezeichung 4.11.7) folgende Vorgehensweise:

Alle Bescheide, die auf die alten Kennzeichnungsrichtlinien verweisen, bleiben wirksam, solange sie nicht durch Widerruf oder Rücknahme aufgehoben werden. Damit müssen Transporte, die auf der Grundlage von nur auf die alten Kennzeichnungsrichtlinien verweisenden Bescheiden durchgeführt werden, noch nicht den neuen Kennzeichnungsrichtlinien entsprechen.

Da die Formulierung der Allgemeinen Auflage Nr. 4 von der Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde nicht verändert werden kann und diese automatisch als Anlage 1 Bestandteil jeder mit VEMAGS erstellten Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung wird, erfolgt mit dem anstehenden Release-Wechsel eine Korrektur dieser Auflage und damit der korrekte Verweis auf die neuen Kennzeichnungsrichtlinien.

Siehe auch Portal-Artikel zum Release-Wechsel am 30. Juni 2015