VEMAGS 4.0

Seit Mittwoch, dem 02. Februar 2011 (21 Uhr) erscheint VEMAGS im neuen Gewand. Seitdem verarbeitet die neue Programm-Version (Release 4.0) mit umfassenden Erweiterungen die Vorgangsdaten für rund 22.000 Personen aus ganz Europa.

Über aktuelle Maßnahmen werden die Benutzer auf der VEMAGS-Loginseite tagesaktuell informiert.

Alle Zugänge und Vorgangsdaten sind unverändert, aber die Nutzer werden viele neue Funktionalitäten und Erleichterungen entdecken – das verbessert die Handhabung für die mehr als 1.200 Behörden, die bundesweit mit VEMAGS arbeiten, und nutzt den europaweit rund 5.000 Antragsteller-Unternehmen. Die neue Version 4.0 ist das Ergebnis unzähliger Vorschläge aus allen Bundesländern und Anwendergruppen.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Allgemeine Änderungen:

  • Versionierung: Alle Antrags-Versionen sind direkt aus der eAkte über Blätterfunktion einsehbar
  • Ampel in jeder eAkte zur Kennzeichnung des Antragszustands 
  • Neues Symbol: Wenn es zu einem Vorgang noch offene Anhörungen gibt, wird dies durch ein Fragezeichen hinter dem „+“ angezeigt.
  • Antrags-Anhänge direkt in eAkte sichtbar und sortierbar
  • Rückfragen & Mitteilungen werden ab sofort unterschieden
  • Signalfarben: Fehler-Meldungen sind immer rot // Warnhinweise sind immer gelb
  • Hilfe-Funktion: An wichtigen Stellen werden Hilfe-Kurztexte angeboten
  • Weitere Änderungen: Siehe ausführliche Aufstellung im Anhang
Antragsteller:
  • Antragsformular: Im neuen Feld „Referenz-Antragsident“ kann ein Bezugs-Antrag eingegeben werden
  • Vorlagenverwaltung: Alt-Fälle können jetzt auch inkl. ihrer Anhänge komplett als Vorlage abgespeichert werden
  • Neue Statistiken: Auswertungen für Anträge & Bescheide
  • Weitere Änderungen: Siehe ausführliche Aufstellung im Anhang
Behörden:
  • EGB + AZH:
    Favoritenliste Anhörungspartner: Erstellen Sie eine Favoritenliste Ihrer häufigsten Anhörungspartner zur Schnellauswahl
  • EGB:
    Entscheidungstabelle: Beim Akzeptieren eines Änderungsantrags müssen Sie in einer Tabelle entscheiden, ob und wen sie erneut anhören bzw. welche Stellungnahmen/Unteranhörungen Sie übernehmen wollen („Übernommene“ AZHs erhalten Hinweis)
  • EGB:
    Änderungsantrag ablehnen: Die beantragte Änderung wird abgelehnt und der Vorgang kann ab sofort im alten Zustand weiterbearbeitet werden
  • Weitere Änderungen: Siehe ausführliche Aufstellung im Anhang
Eine erklärende KURZ-Übersicht der wichtigsten Änderungen für Antragsteller und Behörden finden Sie hier:

Eine KOMPLETT-Übersicht aller Änderungen finden Sie hier zur Ansicht oder zum Ausdrucken (Vorsicht: 51 Seiten).

weitere Downloads:

Sie haben Fragen zu VEMAGS 4.0 ?

>> Ihre Ansprechpartner finden Sie in der Liste der VEMAGS-Landesbeauftragten.
Sollten die Leitungen in Ihrem Bundesland belegt sein, steht Ihnen als zweite Ebene zusätzlich das Bundesprojektbüro zur Verfügung (am Ende der Landesbeauftragten-Liste).