30. November 2019: Release 4.52.9 wurde eingespielt

Wiesbaden. Am Samstag, den 30. November 2019 wurde ab 8:00 Uhr in der Produktiv-Umgebung das Release V19T02 (alte Bezeichnung 4.52.9) eingespielt. Neben technischen Änderungen der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul beinhaltet das Release die Einführung der „einfachen Signatur“ sowie die bereits angekündigte neue Version des Governikus Signers WebEdition. Die Anwendung VEMAGS® steht (seit 14:45 Uhr) wieder komplett zur Verfügung. 
 

Die mit diesem Release verbundenen Änderungen und Optimierungen der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul betreffen Antragsteller, Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden sowie Kontrollbehörden in besonderem Maße:
BLFA-StVO öffnet den Weg zu weiterer Verwaltungsvereinfachung und GST-Verfahrensbeschleunigung – Zukünftig keine Pflicht zur qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) für den GST-Bescheid
Bisher gab es für die Zustellung von Bescheiden über die Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul zwei Optionen:

Zustell-OptionInhalt
AEGB druckt aus, siegelt und unterschreibt
→ AS holt sich den Bescheid ab, bekommt ihn gefaxt oder per Post zugestellt
BEGB stellt signiert mittels qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) zu
→ Bescheiddokument trägt Hinweis auf qeS
→ AS lädt sich in der Anwendung den Bescheid herunter

Mit dem Release-Wechsel am 30. November 2019 entfiel die Zustell-Option A und es kam mit der „einfachen Signatur“ dafür eine neue Zustell-Option C hinzu:

Zustell-OptionInhalt
CEGB signiert einfach
→ Schaltfläche [Zustellen]

→ Bescheiddokument trägt Hinweis auf einfache Signatur
→ AS lädt sich in der Anwendung den Bescheid herunter
BEGB stellt signiert mittels qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) zu
→ Schaltfläche [Signiert zustellen]

→ Bescheiddokument trägt Hinweis auf qeS
→ AS lädt sich in der Anwendung den Bescheid herunter

Auf Initiative der Steuerungsgruppe VEMAGS® hat der Bund-Länder-Fachausschuss StVO in seiner letzten Sitzung im September 2019 eine wirkungsvolle GST-Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung beschlossen: Zukünftig kann auf die verpflichtende qualifizierte elektronische Signatur im Rahmen der Bescheidausfertigung verzichtet werden. Elektronisch mit dem VEMAGS®-Verfahrens-Modul erstellte GST-Bescheide sind auch ohne qualifizierte elektronische Signatur gültig.

Mit dem VEMAGS®-November-Release besteht nunmehr die Möglichkeit, dem Antragsteller GST-Bescheide auch ohne qualifizierte elektronische Signatur rechtswirksam zu zustellen. Diese sogenannte „einfache Signatur“ beinhaltet einen entsprechenden Hinweis auf die elektronische Bescheiderstellung sowie die Nennung des zustellenden Bearbeiters oben rechts im EGB-Block auf der ersten Bescheidseite. Dadurch wird zukünftig der Verwaltungsaufwand bei den Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden (EGBen) reduziert. Insbesondere solche Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden, die bislang auf die besondere Form der Signatur – also die qualifizierte elektronische Signatur – verzichtet haben und daher die Bescheide den Antragstellern postalisch zustellen mussten, haben nun die Möglichkeit, den Bescheid elektronisch zuzustellen. Behörden, die bis auf Weiteres die qualifizierte elektronische Signatur nutzen wollen, können dies wie bislang praktizieren.

Für die Antragsteller wird sich die Antrags-Verfahrensdauer damit merklich verkürzen. Ihnen wird der GST-Bescheid unmittelbar nach dem elektronischen Zustellen durch die EGB in ihrem Anwender-Account bereitgestellt. Eine eMail aus VEMAGS® heraus gibt das Signal zum Herunterladen des Bescheides.
Also: Kein Warten auf die postalische Zustellung, keine Wege zur Behörde zur persönlichen Abholung mehr.

Für Kontrollbehörden ist diese neue Form des Bescheides erkennbar an dem entsprechenden Hinweis im Bescheidfuß. Selbstverständlich behalten vor dem Release V19T02 mit der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul erstellte Bescheide, die mit der durch das Release abgelösten Zustell-Option A zugestellt wurden, auch nach dem Release-Wechsel ihre Gültigkeit.

Hinweis für AS- und EGB-Anwender, die weiterhin die qualifizierte elektronische Signatur nutzen möchten:
Wie bereits im Vorfeld des Releases V19T02 angekündigt wurde, erfolgen durch die Governikus KG als Lieferant der Drittsoftware durch die neue Version des Governikus Signer WebEdition 2.9.0 (Hinweis: inzwischen ersetzt durch die Version 2.9.4.0) einige grundlegende Änderungen. Informationen zu Systemvoraussetzungen, der Installation und was bei der Nutzung von Proxy-Servern beachtet werden muss, finden Sie in folgendem Portal-Artikel 5. März 2021: Informationen zur qeS im VEMAGS-Verfahrens-Modul (Hinweis: dieser Artikel ersetzt den Artikel vom 22. November 2019).

ALLE VEMAGS®-NUTZER
Es ist wie nach jedem Release-Wechsel (die neue Version heißt auf der Login-Seite 4.52.9) erforderlich, dass Sie den Cache Ihres Browsers leeren (diese werden auch teilweise temporäre Dateien oder Verlaufsinformationen genannt) sowie die Cookies löschen. Nur damit können Sie sicherstellen, dass die Anwendung ordnungsgemäß funktioniert und alle Optimierungen sowie Änderungen zur Anwendung kommen.

Melden Sie sich nach Abschluss eines Release-Wechsels bitte unbedingt erst dann wieder im System an, wenn dies ausdrücklich über einen entsprechenden Eintrag in den Technischen Hinweisen auf der Login-Seite der Anwendung VEMAGS® freigegeben ist. Bitte nutzen Sie die Xvemags-Schnittstelle ebenfalls erst dann wieder, wenn der Release-Wechsel abgeschlossen ist.