1. Januar 2021: Einbindung der Autobahn GmbH des Bundes gestartet

Berlin/Wiesbaden. Am Freitag, den 1. Januar 2021 startete die Einbindung der Autobahn GmbH des Bundes auch in der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die nachfolgenden Hinweise.

Für die 10 Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) wurden in der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul insgesamt 17 Anzuhörende Stellen eingerichtet. Mit den von der Autobahn GmbH des Bundes zur Verfügung gestellten Materialen können Sie sich über die veränderten, seit diesem Jahr geltenden Zuständigkeiten im Zuge von Autobahnen informieren. Zum Jahrswechsel 2020/´21 wurde die Sichtbarkeit der 17 AdB-Anwender hergestellt und seit 1. Januar 2021 können die Erlaubnis- und Gemehmigungsbehörden, Anhörungsbehörden und nach Landesregelungen teilweise auch die unteren Straßenverkehrsbehörden diese Anzuhörenden Stellen anhören.

In einigen Gebieten übernimmt die Autobahn GmbH noch zahlreiche Stellungnahmen zu Anträgen aus 2020. Zusätzlich zu den neuen Anträgen erfolgt auch deren Abarbeitung so schnell wie möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der Autobahn GmbH des Bundes.

Hier gelangen Sie zu den Materialien im Download-Bereich. Bitte beachten Sie aktualisierte Liste der Zuständigkeiten (betrifft die Niederlassung Westfalen)!