Digitaler Beifahrer

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die schon in einigen Ländern laufende Erprobung sogenannter digitaler Beifahrer bei Großraum- und Schwertransporten (GST) zu einem bundesweiten Probebetrieb auszuweiten. Bei digitalen Beifahrern handelt es sich um elektronische Fahrerassistenzsysteme ähnlich einem Navigationsgerät, welche die Aufgaben eines – bisher nach RGST-Auflage 21 ausschließlich menschlichen – Beifahrers übernehmen können.

Dazu sollen die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden künftig eine ergänzende Auflage zu der RGST-Auflage 21 in die Bescheide aufnehmen, die den Einsatz von digitalen Beifahrern anstelle menschlicher Beifahrer unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die von der ergänzenden Auflage zum digitalen Beifahrer in Bezug genommenen Systemanforderungen sowie das Formblatt Funktionsbescheinigung können hier heruntergeladen werden:

Systemanforderungen digitaler Beifahrer (146 Downloads)

Funktionsbescheinigung digitaler Beifahrer (151 Downloads)

Hinweis: Maßgeblich dafür, ob für einen Transport im Rahmen der bundesweiten Erprobung ein digitaler Beifahrer statt eines menschlichen Beifahrers eingesetzt werden darf, ist stets, ob die entsprechende Auflage in den Bescheid aufgenommen wurde.