1. November 2022: Beteiligung der Autobahn GmbH im Anhörverfahren ändert sich

Integration der AdB ins Anhörverfahren ab 1.11.2022

Berlin/Frankfurt/Wiesbaden. Ab Dienstag, den 1. November 2022 ändert sich das Anhörverfahren in den Fällen, bei denen der Streckenverlauf über mit Zeichen 330.1 und 330.2 StVO gekennzeichnete Bundesautobahnen führt. Die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden beteiligen dann die Autobahn GmbH des Bundes über den sogenannten „Zentralen Zugangspunkt Autobahn“. Der Kurzname des Anwender in der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul lautet „Autobahn ZZP“.
 
Rückfragen sind immer direkt an die zuständigen Niederlassungen der Autobahn GmbH zu adressieren. Die entsprechenden Kontaktinformationen finden Sie hier:
https://www.autobahn.de/grossraum-und-schwertransport/ansprechpartner/