20. Dezember 2013: Vorabdruck der RGST 2013 veröffentlicht

Ansbach, Bonn, Wiesbaden. Am Freitag, den 20. Dezember 2013 kündigte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die in Kürze stattfindende Veröffentlichung der an vielen Stellen überarbeiteten Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST) an. Hier im VEMAGS®-Portal besteht ab sofort die Gelegenheit, sich bereits jetzt mit den Neuerungen der RGST (Ausgabe 2013) vertraut zu machen. Bitte beachten Sie, dass es sich um den noch nicht über das Verkehrsblatt eingeführten Vorabdruck der RGST 2013 handelt.

Die Arbeitsgruppe ‚Änderung der RGST 1992‘ unter der Leitung von Gerhard Lechner von der Regierung von Mittelfranken in Ansbach erklärt: „Die neue Fassung der RGST bringt für die Verfahrensbeteiligten – also Antragsteller und Behörden gleichermaßen – viele Verbesserungen mit sich.“

Dabei steht für die Arbeitsgruppe und ihn fest: „Wer die bisherige RGST 1992 verstanden hat, wird sich sofort in der RGST 2013 zurechtfinden. Wir haben darauf geachtet, dass sich die neue Ausgabe eng am Aufbau der bisherigen Richtlinie orientiert.“

Marcus Sütterlin, Fachlicher Projektleiter VEMAGS® bei Hessen Mobil, konstatiert: „Ohne die RGST 1992 wäre die Internet-Anwendung VEMAGS® so nicht möglich gewesen – vor allem nicht so schnell erfolgreich. Wir mussten mit VEMAGS® fachlich nicht das Rad neu erfinden, um den Austausch und das Arbeiten mit Informationen statt mit Dokumenten erreichen zu können.“

Alle, die an der Überarbeitung der RGST mitgewirkt haben, sind sich einig, dass durch die ‚VEMAGS®-bedingten‘ Änderungen der RGST 2013 weitere Möglichkeiten zur Beschleunigung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens geschaffen wurden. Aus der Runde der Experten gingen darüber hinaus Verbesserungsvorschläge ein, die durch eine weitere Arbeitsgruppe in die ‚Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)‘ einfließen werden.

„Auch wenn die Überarbeitung der VwV-StVO wiederum Einfluss auf die RGST 2013 haben wird, ist es wichtig, bereits jetzt die Verwaltungsabläufe zu optimieren.“ erläutert Gerhard Lechner die mit dem Auftraggebergremium Bund-Länder-Fachausschuss ‚Straßenverkehrs-Ordnung‘ (BLFA-StVO) abgestimmte Vorgehensweise. „Die stetige Zunahme der Anträge auf Durchführung von Transportvorhaben macht eine effiziente und für alle Bundesländer einheitliche Sachbearbeitung erforderlich, ohne dass dies die Belange ‚Verkehrssicherheit‘ und ‚Schutz der Straßeninfrastruktur‘ beeinträchtigt.“

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereitet derzeit die Veröffentlichung der RGST 2013 im Verkehrsblatt vor. In diesem Zusammenhang wird dann auch das In-Kraft-Treten der RGST 2013 geregelt.

Unmittelbar nach der Veröffentlichung im Verkehrsblatt durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellen wir Ihnen über dieses Portal die RGST 2013 ohne Wasserzeichen sowie die Vordrucke zu den Teilen II und VI zur Verfügung.

Download des Vorabdrucks mit Hervorhebung der Änderungen gegenüber der Ausgabe 1992: RGST 2013 als Vorabdruck mit Hervorhebung der Änderungen (40794 Downloads)

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

RGST 2013, Teil I (Hinweise für das Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren)

  • Weitere Hinweise zum Antragsformular wurden in Kapitel 2 aufgenommen.
  • Zur Einteilung der Auflagenarten in Kapitel 3 wurden die RGST-Teile und die Nummern der Anlagen in der Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung  gegenübergestellt.
  • Die Hinweise zum Bescheid in Kapitel 4 wurden ergänzt (z.B. die Unzulässigkeit der Wiederholung und die Verpflichtung zur fahrtwegchronologischen Sortierung von Auflagen).

RGST 2013, Teil II (Antragsformular)

  • Das Antrags- und Bescheidformular wurden in das Antragsformular sowie das Bescheiddeckblatt (siehe Teil VI) getrennt.
  • Es wurde die Möglichkeit geschaffen, die Achskonfiguration sowie Fahrtweg / Geltungsbereich einer erlaubnispflichtigen Leerfahrt separat von der Lastfahrt im Antragsformular angeben zu können.
  • Die Erklärung zur Haftung wurde überarbeitet.

RGST 2013, Teil III (Bedingungen und allgemeine Auflagen)

  • Bescheidinhaber ist der Antragsteller
  • Neu-Aufnahme der Nr. 6

RGST 2013, Teil IV (Auflagenkatalog)

  • Neue Abkürzung für Autobahnen: AB
  • Textformularfelder helfen beim Ausfüllen der Besonderen Auflagen.
  • Neuaufnahme der Nummern 06, 36 und 37
  • Wegfall der Nummern 16 und 23

RGST 2013, Teil V (Tabellarische Darstellung der Streckenauflagen)

  • Die Tabelle mit den Streckenauflagen wird von den Funktionen Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörde gemeinsam ausgefüllt, wobei der Straßenbaulastträger zunächst Vorschläge machen kann, die ihre Wirksamkeit erst nach der verkehrsbehördlichen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde entfalten können.
  • Da alle Angaben zu den Auflagen in Tabellenform gemacht werden, entfällt die graphische Darstellung von Fahrauflagen.

RGST 2013, Teil VI (Bescheiddeckblatt)

  • Das Antrags- und Bescheidformular wurden in das Antragsformular (siehe Teil II) sowie das Bescheiddeckblatt getrennt.
  • Der beschiedene Fahrtweg / Geltungsbereich und die beschiedene Geltungsdauer sind immer vollständig im Bescheiddeckblatt wiederzugeben.
  • Um separate Kostenbescheide entbehrlich machen zu können, wurden Angaben zum Kostenbescheid aufgenommen.

RGST 1992, Anhänge VI und VII

  • Anhang VI (Graphische Darstellung der Fahrauflagen) entfällt aufgrund der Darstellung der Streckenauflagen in Tabellenform in Teil V der RGST 2013.
    Anmerkung: Im Zuge des bundeseinheitlichen VEMAGS® Statik-Rechenkern wurden die den Berechnungen zugrundeliegenden statischen Systeme der Bauwerke in neu konzipierte Lastbilder überführt. Demzufolge hätte dies bei Beibehaltung des bisherigen Aufbaus der Streckenauflagen zu einer Vervielfachung der benötigten Fahrbilder geführt.
  • Anhang VII (Ansprechstellen der Polizei) wird durch eine Auflistung der jeweiligen Internet-Auftritte der Bundesländer ersetzt, über die die Kontaktdaten recherchiert werden können.
    Anmerkung: Sobald diese Auflistung erstellt wurde, wird diese im VEMAGS®-Portal veröffentlicht.