21. Mai 2022: Release V21F030 ist eingespielt

Release V23F020 der Anwendung VEMAGS-Verfahrens-Modul ist eingespielt

Wiesbaden. Am Samstag, den 21. Mai 2022 wurde ab 8:00 Uhr in der Produktiv-Umgebung das Release V21F030 eingespielt. Mit diesem Release wird in einer ersten Erweiterungsstufe den Antragstellern die Verwaltung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO im VEMAGS®-Verfahrens-Modul ermöglicht und es werden zwei wichtige Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) in der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul abgebildet. Die Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul steht seit 21:00 Uhr (geplant war dies erst für 22:00 Uhr) wieder komplett zur Verfügung.

Für alle Benutzer (Benutzer, die direkt mit der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul arbeiten und auch die Benutzer, die über Xvemags mit der Anwendung kommunizieren) stand die Anwendung VEMAGS® am Samstag, den 21. Mai 2022 von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr nicht zur Verfügung.

Der Ablauf für den Nachweis der Zulassung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen im GST-Antrag wurde mit dem Release V21F030 grundlegend umgestellt. Langfristiges Ziel ist, eine separate Informationsdatenbank für Genehmigungen nach § 70 StVZO aufzubauen und in späteren Stufen die Zulassung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen noch enger mit dem Antrags- und Genehmigungsverfahren nach § 29 (3) StVO zu verzahnen. VEMAGS-Nutzerinformationen zur Verwaltung der §70-Genehmigungen in VEMAGS® (V22T010) (5494 Downloads)

Hier können Sie sich über die Inhalte des Release V21F030 informieren:

  • Stufe 1 der Erweiterung im Bereich § 70 StVZO > „Datensatzverwaltung“ für Antragsteller
    In diesem Release bekommt der Antragsteller in Stufe 1 ein eigenes Menü für die zentrale Ablage und Verwaltung der §70-Genehmigungen. Diese Dokumente stehen für alle Benutzer des Antragstellers zur Verfügung und können im Rahmen der Antragserfassung und Bearbeitung bei allen Anträgen nach § 29 VwV-StVO (inkl. der Vorlagen zum Antrag) mehrfach genutzt werden.
    Hinweis für EGBen: Die Vorlagen einer EGB zu §70-Genehmigungen, auch als Teil von „Vorlage-Antrag“, wurden nicht migriert und stehen nicht mehr zur Verwendung zur Verfügung.
  • Abbilden vier weiterer Änderungen der VwV-StVO
  • Neue Passwort-Bildungsregeln
    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat als Reaktion auf die aktuelle Bedrohungslage (Cyber-Attacken im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine) die zweithöchste Gefährdungsstufe „orange“ ausgerufen. Dies hat nun neue Passwortregeln für die VEMAGS®-Nutzenden zur Folge. Passwörter müssen:

    1. Mindestens 10 Zeichen lang sein (bisher 8 Zeichen).
    2. Mindestens 1 Sonderzeichen enthalten.

    Hinweis: Sofern Ihr Passwort nicht die neuen Regeln erfüllt, werden Sie über den Dialog „Passwort abgelaufen“ aufgefordert, sich ein regelkonformes Passwort zu setzen. Sollten Sie beim ersten Anmelden nach dem Einspielen des Release V21F030 nicht automatisch zum Festlegen eines neuen Passwortes aufgefordert werden und Ihr Passwort noch nicht den neuen Passwortregeln entsprechen, ändern Sie Ihr Passwort bitte über „Mein VEMAGS > Mein Benutzer“!

ALLE VEMAGS®-NUTZENDEN
Es ist wie nach jedem Release-Wechsel (die neue Version heißt auf der Login-Seite V21F030) erforderlich, dass Sie den Cache Ihres Browsers leeren (diese werden auch teilweise temporäre Dateien oder Verlaufsinformationen genannt) sowie die Cookies löschen. Nur damit können Sie sicherstellen, dass die Anwendung ordnungsgemäß funktioniert und alle Optimierungen für Sie sicht- und nutzbar sind.

Melden Sie sich nach Abschluss des Release-Wechsels bitte unbedingt erst dann wieder im System an, wenn dies ausdrücklich über einen entsprechenden Eintrag in den Technischen Hinweisen auf der Login-Seite der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul freigegeben ist. Bitte nutzen Sie die Xvemags-Schnittstelle ebenfalls erst dann wieder, wenn der Release-Wechsel abgeschlossen ist.