22. November 2019: Informationen zur qeS im VEMAGS-Verfahrens-Modul ab V19T02 (4.52.9)

Wiesbaden. Am Samstag, den 30. November 2019 wird das Release V19T02 (alte Bezeichnung 4.52.9) in die Produktiv-Umgebung der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul eingespielt. Hier finden Sie Informationen zu den damit verbundenen Änderungen bei der Signatur-Software für die qualifizierte elektronische Signatur.

Wichtig: Änderung der Voraussetzungen für die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur
Mit der Produktivsetzung des VEMAGS®-Verfahrens-Modul-Release V19T02 (die bisherige Bezeichnung lautet Release 4.52.9) ist die Installation des Governikus Signer WebEdition in der Version 2.9.0 erforderlich.

Ab der Version 2.9.0 unterstützt der Governikus Signer WebEdition ausschließlich Windows Betriebssysteme in den Versionen 7, 8, 8.1 und 10 (andere Betriebssysteme werden nicht mehr unterstützt).
Hinweis: Auf allen aufgeführten Betriebssystemen müssen aktuelle Windows Service Packs installiert sein.

Der Governikus Signer WebEdition muss künftig lokal mit Administrator-Rechten auf dem Rechner eines jeden Benutzers installiert werden, der weiterhin die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) nutzen möchte. Ggf. muss die Verteilung der Software über die zentrale Softwareverteilung des Anwenders ausgeführt werden. Die Installation der Signatur-Anwendung (Governikus Signer WebEdition 2.9.0) muss bei jedem Signatur-Benutzer spätestens zur ersten Nutzung der qeS im Release V19T02 der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul erfolgt sein.

Der Nutzer benötigt einen (Voll-)Zugriff auf dieses bzw. das gewählte Verzeichnis für die Installation und später mindestens einen lesenden Zugriff. Wichtig: Diese Installationsdateien dürfen nicht gelöscht werden.

Hinweis zum Thema Proxyauthentifizierung:
In Abhängigkeit der jeweiligen Behördeninfrastruktur kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass bei jedem Neustart des Governikus Signer WebEdition eine erneute Eingabe von Benutzername und Passwort zur Proxyauthentifizierung erforderlich ist.

Installation des Governikus Signer WebEdition
Die Arbeiten können gemäß der Governikus KG als Lieferant der Drittsoftware Governikus Signer WebEdition uneingeschränkt vorab, unabhängig des aktuellen Release-Standes der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul in der Produktiv-Umgebung, durchgeführt werden. Bitte informieren Sie Ihren zuständigen IT-Support.

Da in der Governikus Signer WebEdition eine eigene (lizenzfreie) Java-Version beinhaltet ist, ist keine separate Installation einer Java-Laufzeitumgebung mehr erforderlich.
Hinweis:
Bis zur Produktiv-Setzung des Release V19T02 benötigen Sie auf Ihrem Rechner die Java-Laufzeitumgebung JRE 1.8_191 solange Sie mit dem Governikus WebSigner 2.8.1 Vorgänge qualifiziert elektronisch signieren möchten. Eine Deinstallation der Java-Laufzeitumgebung für den aktuellen WebSigner 2.8.1 darf dann erst zur Produktivsetzung VEMAGS®-Verfahrens-Modul V19T02 erfolgen. Eine Deinstallation des Governikus WebSigner 2.8.1 vor der Installation des Governikus Signer WebEdition 2.9.0 ist zu empfehlen.

Einen Link zum Download der MSI-Datei (Microsoft Installer) und die Installationsanleitung stellen wir Ihnen hier jeweils im ZIP-Format zur Verfügung.

Zum Download der MSI-Datei (Release 2.9.0.1)
Zur Installationsanleitung
Hinweis: Die Informationen im Kapitel 3 des Dokumentes „GOVERNIKUS_SIGNER-WE_2_9_0_0_ReadMe.pdf“ sind ausschließlich für Softwareentwickler relevant und die dort angeführten Dateien daher nicht in der ZIP-Datei enthalten.
Es ist zu beachten, dass bei der Kommunikation über Proxy-Server gegebenenfalls die Konfiguration analog vemags.de angepasst werden muss. Bitte teilen Sie diesen Hinweis Ihrer IT-Administration mit.
Sollte es beim Aufruf der Signaturkomponente im VEMAGS®-Verfahrens-Modul die Meldung kommen, dass für die Datei „sign.gov-ws“ keine Anwendung gefunden werden kann, informieren Sie bitte ihren IT-Administrator. Dieser muss dann im Betriebssystem konfigurieren, dass Dateien mit der Endung „.gov-ws“ mit der Anwendung „Governikus Signer WebEdition.exe“ (zu finden in dem gewählten Installationsverzeichnis) verknüpft sind.