14. Dezember 2021: Release V21F028 ist eingespielt

Release V23F020 der Anwendung VEMAGS-Verfahrens-Modul ist eingespielt

Wiesbaden. Am Dienstag, den 14. Dezember 2021 wurde ab 18:00 Uhr in der Produktiv-Umgebung das Release V21F028 eingespielt. Mit diesem Release können nun auch die Behörden den beantragten Streckenverlauf in einem Kartenfenster sehen und mit der ersten Stufe des Gebührenmoduls kann der Gebührenrechner bei der Bescheidbearbeitung vorbefüllt werden. Die Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul steht seit 18:40 Uhr (geplant war dies erst für 20:00 Uhr) wieder komplett zur Verfügung.

Für alle Benutzer (Benutzer, die direkt mit der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul arbeiten und auch die Benutzer, die über Xvemags mit der Anwendung kommunizieren) stand die Anwendung VEMAGS® am Dienstag, den 14. August 2021 von 18:00 Uhr bis 18:40 Uhr nicht zur Verfügung.

Gleichzeitig mit dem Produktiv-Setzen des neuen Release startete auch die Verknüpfung der beiden Module
INS-GST-Modul und VEMAGS®-Verfahrens-Modul. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen des Release V21F028 der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul:

  • Die EGB und alle angehörten Stellen können sich bei streckenbezogenen Anträgen den Streckenverlauf in einem neuen Browserfenster ansehen (dazu muss der Fahrtwegteil über das Pre-INS erstellt worden sein).
    Hinweis 1: Manuell bearbeitete Streckenverläufe können nicht im Kartenfenster dargestellt werden.
    Hinweis 2: Bei manueller Erfassung ist jeder Abschnitt und jeder Autobahnknoten in einem neuen, eigenen Segment einzutragen.
  • Mit der ersten Stufe des Gebührenmoduls wird der Gebührenrechner mit den von der Anwendung ermittelbaren Angaben für die Faktorenbildung vorbefüllt.
    Hinweis für die EGB: Die Gebührenberechnung basiert auf der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bitte beachten Sie die Regelungen zur GebOSt, die in Ihrem Land gelten. Die ermittelten Faktoren über das VEMAGS®-Gebührenmodul sind daher von Ihnen zu prüfen.
  • Beim [Freigeben] und [Zustellen] eines Bescheides wurden zusätzliche Prüfung integriert, um Veränderungen an den zugelieferten Stellungnahmen für die EGB besser erkennbar zu machen.
  • Die Beteiligten (EGB, AB und AZH) können für ihren Anwender nun Notizen (noch bearbeitbar) und auch Aktenvermerke (nicht mehr veränderbar) anlegen.
  • Für das Profilbild/Logo des Anwenders können nun 450 x 120 Pixel im Querformat genutzt werden.
  • Zum Erleichtern der Kontaktaufnahme mit einem Fax-Antragsteller kann im Antrag eine Kontakt-eMail-Adresse hinterlegt werden.
  • Beim Eingeben oder Ändern der eMail-Adresse muss diese wiederholt werden. Es ist nun möglich, die eMail-Adresse im Wiederholungsfeld einzukopieren. Zum Vermeiden von Tippfehlern wird jedoch das explizite erneute Eingeben der eMail-Adresse empfohlen.

ALLE VEMAGS®-NUTZENDE
Es ist wie nach jedem Release-Wechsel (die neue Version heißt auf der Login-Seite V21F028) erforderlich, dass
Sie den Cache Ihres Browsers leeren (diese werden auch teilweise temporäre Dateien oder
Verlaufsinformationen genannt) sowie die Cookies löschen. Nur damit können Sie sicherstellen, dass die
Anwendung ordnungsgemäß funktioniert und alle Optimierungen für Sie sicht- und nutzbar sind.

Melden Sie sich nach Abschluss des Release-Wechsels bitte unbedingt erst dann wieder im System an, wenn dies ausdrücklich über einen entsprechenden Eintrag in den Technischen Hinweisen auf der Login-Seite der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul freigegeben ist. Bitte nutzen Sie die Xvemags-Schnittstelle ebenfalls erst dann wieder, wenn der Release-Wechsel abgeschlossen ist.