14. Dezember 2022: Hotfix zu Release V22T010 ist eingespielt

Release V23F020 der Anwendung VEMAGS-Verfahrens-Modul ist eingespielt

Wiesbaden. Am Mittwoch, den 14. Dezember 2022 wurde ab 18:00 Uhr in der Produktiv-Umgebung ein Hotfix-Release eingespielt, mit dem verschiedene Fehler im Release V22T010 korrigiert wurden. Die Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul steht seit 18:50 Uhr (geplant war dies erst für 20:00 Uhr) wieder komplett zur Verfügung. Wir bitten Sie, die notwendigen Nacharbeiten am Release V22T010 zu entschuldigen.

Für alle Benutzer (Benutzer, die direkt mit der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul arbeiten und auch die Benutzer, die über Xvemags mit der Anwendung kommunizieren) stand die Anwendung VEMAGS® am Mittwoch, den 14. Dezember 2022 von 18:00 Uhr bis 18:50 Uhr nicht zur Verfügung.

Mit dem Hotfix-Release erfolgten die folgenden Korrekturen in den Funktionen
[Antrag erfassen] und [Gestellten Antrag ändern] (betrifft v.a. Fehlermeldungen bei Änderungsanträgen):

  • Block „V1 | Antragsteller“ > Darstellung der Hausnummer in der Anschrift „Zur Verfügung von“
    In der [RGST-Formularansicht] wurde im Fall der Beantragung „Zur Verfügung von“ die Hausnummer nicht dargestellt. Diese wird nun korrekt im PDF-Dokument angezeigt.
     
  • Block „V2 | Art des Antrags“ > Erlaubte Zeichenzahl bei „Ausstellende Behörde“
    Waren im Feld „Ausstellende Behörde“ mehr als die maximal zulässigen 50 Zeichen enthalten, konnte dies bei Antragsänderung nicht mehr erfolgreich korrigiert werden. Die Angaben können nun im Zuge der Funktion [Gestellten Antrag ändern] auf die erlaubte Anzahl von Zeichen reduziert werden und [Änderungsantrag stellen] ist dann ohne Fehlermeldung möglich.
     
  • Blöcke „V5 | Ladung, Zubehör und Beiladung“, „V6 | Maße und Massen“ und „V7 | Achsfolge“ > Unzulässige „0“er-Werte
    Angaben von „0“ in diesen Blöcken konnten bei Antragsänderung nicht mehr erfolgreich korrigiert werden. Unzulässige „0“-Werte können nun im Zuge der Funktion [Gestellten Antrag ändern] gelöscht werden und [Änderungsantrag stellen] ist dann ohne Fehlermeldung möglich.
    Hinweis: Gemäß der gültigen RGST, Teil I, Kapitel 4 („Sachverhalte, die nicht ausdrücklich vom Antragsteller beantragt werden, bedürfen keines Bescheides.“) dürfen Sachverhalte, die mit dem Antrag nicht beantragt werden, weiterhin nicht ausgefüllt werden, d.h. in diesen Feldern dürfen keine Angaben erfolgen!
     
  • Block „V7 | Achsfolge“ > Spurweite kleiner oder gleich Gesamtbreite
    Die Prüfung der Spurweite gegenüber der Gesamtbreite wurde dahingehend korrigiert, dass die Spurweite weiterhin kleiner als die Gesamtbreite sein muss, aber auch die Eingabe des identischen Wertes bei „Spurweite“ im Vergleich zur Angabe bei „Gesamtbreite“ im Zuge der Funktionen [Antrag erfassen] und [Gestellten Antrag ändern] nun ohne Fehlermeldung möglich ist.
    Hinweis: Gemäß der gültigen StVZO wird u.a. zum Schutz von Fußgängern regelmäßig davon ausgegangen, dass der „Aufbau die Räder überdeckt (Radabdeckungen)“ und daher die Gesamtbreite größer als die „Spurweite zwischen den Außenkanten der äußeren Räder gemessen“ ist.
     
  • Block „V7 | Achsfolge“ > Automatisches Runden
    Ein fehlerhaftes Verarbeiten der Angaben zu „Reifen- / Doppelreifenbreite der maximalen Achslast“ führte bei einem Änderungsantrag auch bei der Änderung von z.B. Zeitraum oder Kfz-Kennzeichen zur Fehlinterpretation als „rote“ Änderung. Im Zuge der Funktion [Gestellten Antrag ändern] erfolgt im Hintergrund kein fehlerhaftes Runden mehr und [Änderungsantrag stellen] ist dann im selben Antragsvorgang (kein neuer Antragsident = „grüne“ bzw. „gelbe“ Änderung) möglich.
     
  • Block „V7 | Achsfolge“ > Ausblenden der Achsfolge „Leerfahrt“ im Fall „Selbstfahrende Arbeitsmaschine“
    Das Ausblenden der Achsfolge für eine Leerfahrt, wenn eine „Selbstfahrende Arbeitsmaschine“ beantragt wurde, erfolgte nicht mehr automatisch. Im Zuge der Funktion [Antrag erfassen] wird für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die als solche gekennzeichnet werden, die Achsfolge „Leerfahrt“ nun wieder korrekt ausgeblendet.
     
  • Block „V9 | Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde“ > Angabe „Verwaltungshelfer“
    Die Eintragung im Feld „Verwaltungshelfer“ wurde im Änderungsantrag gelöscht und konnte nicht wieder ergänzt werden. Im Zuge der Funktion [Gestellten Antrag ändern] bleibt die Angabe eines „Verwaltungshelfers“ aus der ersten Antragsversion erhalten und [Änderungsantrag stellen] ist dann ohne Fehlermeldung möglich.

Weitere Korrekturen, die mit dem Hotfix-Release erfolgten:

  • [Drucken] von empfangenen Anhörungen und bei Stellungnahmen sowie [Anhörung drucken] nicht möglich
    Anhörungen sowie Stellungnahmen konnten nicht gedruckt werden. Das Generieren von PDF-Dokumenten ist nun wieder möglich.
  • Fehlermeldung in der Funktion [Änderungsantrag akzeptieren]
    Beim sogenannten „Entscheidungstableau“ innerhalb der Funktion [Änderungsantrag akzeptieren] führte das Übernehmen von Anhörungspartnern, die die Schnittstelle Xvemags-FP nutzen, zu einem Fehler. Die Übernahme von Xvemags-FP-Anwendern ist nun wieder ohne Fehlermeldung möglich.

 
ALLE VEMAGS®-NUTZENDEN
Es ist wie nach jedem Release-Wechsel (die neue Version heißt auf der Login-Seite weiterhin V22T010) erforderlich, dass Sie den Cache Ihres Browsers leeren (diese werden auch teilweise temporäre Dateien oder Verlaufsinformationen genannt) sowie die Cookies löschen. Nur damit können Sie sicherstellen, dass die Anwendung ordnungsgemäß funktioniert und alle Optimierungen für Sie sicht- und nutzbar sind.

Melden Sie sich nach Abschluss des Release-Wechsels bitte unbedingt erst dann wieder im System an, wenn dies ausdrücklich über einen entsprechenden Eintrag in den Technischen Hinweisen auf der Login-Seite der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul freigegeben ist. Bitte nutzen Sie die Xvemags-Schnittstelle ebenfalls erst dann wieder, wenn der Release-Wechsel abgeschlossen ist.