Wiesbaden. Am Dienstag, den 26. Juli 2022 wurde ab 18:00 Uhr in der Produktiv-Umgebung das Release V21F031 eingespielt und parallel hierzu umfangreiche technische Umstellungen vorgenommen. Mit diesem Release wurden Verbesserungen und Anpassungen der ersten Erweiterungsstufe für die Verwaltung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO im VEMAGS®-Verfahrens-Modul umgesetzt. Die Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul steht seit 21:20 Uhr (geplant war dies erst für 22:00 Uhr) wieder komplett zur Verfügung.
Für alle Benutzer (Benutzer, die direkt mit der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul arbeiten und auch die Benutzer, die über Xvemags mit der Anwendung kommunizieren) stand die Anwendung VEMAGS® am Dienstag, den 26. Juli 2022 von 18:00 Uhr bis 21:20 Uhr nicht zur Verfügung.
Der Ablauf für den Nachweis der Zulassung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen im GST-Antrag wurde mit dem Release V21F030 grundlegend umgestellt. Langfristiges Ziel ist dabei, eine separate Informationsdatenbank für Genehmigungen nach § 70 StVZO aufzubauen und in späteren Stufen die Zulassung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen noch enger mit dem Antrags- und Genehmigungsverfahren nach § 29 (3) StVO zu verzahnen. VEMAGS-Nutzerinformationen zur Verwaltung der §70-Genehmigungen in VEMAGS® (V22T010) (7796 Downloads)
Hier können Sie sich über die Inhalte des Release V21F031 informieren:
- Beim Anlegen eines Datensatzes wurde in der Auswahl der „Fahrzeugart“ der Eintrag „Einzelfahrzeug“ durch „Kraftfahrzeug“ ersetzt.
- Die Anzahl der zulässigen Zeichen wurde von jeweils 30 beim „Aktenzeichen“ auf 40 und bei „Ausstellende Behörde“ auf 50 erhöht.
- In der [RGST-Formularansicht] wurde bei Anträgen gemäß § 29 (3) StVO die Darstellung der Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO besser lesbar dargestellt.
- Bei der Suche in den Master-Datensätzen (im Prozess „Anlegen eines Ergänzungs-Datensatzes“) können über das Info-Symbol die FIN und das Kfz-Kennzeichen eingeblendet werden.
- Fehler bei der Suche nach Datensätzen wurden beseitigt.
- Im Block „V10 | Nachweise“ wurde die Angabe der Rechtsnorm beim [Antrag erfassen] ergänzt.
- Mit der Xvemags-Schema-Version 31 wurden Anpassungen im Bereich der Schnittstellen-Varianten Xvemags-AB und Xvemags-FP vorgenommen.
- Angaben in der Nachricht {BescheidZustellenFuerEGBAntwort} wurden bei der Schnittstellen-Variante EGB ergänzt.
ALLE VEMAGS®-NUTZENDEN
Es ist wie nach jedem Release-Wechsel (die neue Version heißt auf der Login-Seite V21F031) erforderlich, dass Sie den Cache Ihres Browsers leeren (diese werden auch teilweise temporäre Dateien oder Verlaufsinformationen genannt) sowie die Cookies löschen. Nur damit können Sie sicherstellen, dass die Anwendung ordnungsgemäß funktioniert und alle Optimierungen für Sie sicht- und nutzbar sind.
Melden Sie sich nach Abschluss des Release-Wechsels bitte unbedingt erst dann wieder im System an, wenn dies ausdrücklich über einen entsprechenden Eintrag in den Technischen Hinweisen auf der Login-Seite der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul freigegeben ist. Bitte nutzen Sie die Xvemags-Schnittstelle ebenfalls erst dann wieder, wenn der Release-Wechsel abgeschlossen ist.