26. Juni 2012: Fehlerbeseitigungs-Release 4.3.4 erfolgreich eingespielt

Wiesbaden. Am Dienstag, den 26. Juni 2012 wurde um 18 Uhr ein Fehlerbeseitigungs-Release eingespielt. Einige bekannte Fehler werden damit behoben. Parallel dazu wurden auch Einstellungen am Load-Balancer vorgenommen. Der Load-Balancer ist quasi Ihre „Eingangstür“ zur Anwendung VEMAGS.

Mit dem Einspielen des Fehlerbeseitigungs-Releases wurde am 26. Juni 2012 die Phase 3 der Technischen Migration der Anwendung VEMAGS abgeschlossen. Daran werden sich die Phasen 4 mit der Modernisierung der VEMAGS-Datenbank (Anheben auf die Oracle-Version 11g) und 5 mit dem Update des Governikus WebSigners (Anheben von Version 1.1.1.4 auf 2.6.1.0) anschließen. Über die Termine der nächsten Phasen werden wir Sie ebenfalls über dieses Portal informieren.

Es ist wie nach jedem Release-Wechsel erforderlich, dass Sie den Cache Ihres Browsers leeren (diese Inhalte werden auch teilweise temporäre Dateien oder Verlaufsinformationen genannt) sowie die Cookies löschen. Nur damit können Sie sicherstellen, dass die Anwendung ordnungsgemäß funktioniert und Sie in den Genuss aller Änderung kommen. Den Benutzern, die innerhalb der Anwendung VEMAGS Anträge oder Bescheide qualifiziert elektronisch signieren, empfehlen wir, gemäß der beigefügten Anleitung den Java-Cache zu leeren.[Download nicht gefunden.] Dies hat bei den Tests zu einer deutlichen Steigerung der Performance beim Signieren geführt.

Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie die Anwendung VEMAGS ausschließlich über HTTPS (als sichere Verbindung) aufrufen. Andernfalls werden Sie auf den Artikel VEMAGS-ist-eine-https-Anwendung umgeleitet. Weitere Informationen zur korrekten Adresse der Anwendung VEMAGS finden Sie dort. Aus diesem Grund wurden die Arbeiten am Load-Balancer erforderlich.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen Überblick über die Änderungen geben:

  • Fehlerhafte Aufrufe der Anwendung VEMAGS über HTTP anstelle HTTPS (siehe weiter unten) werden dann durch den Load-Balancer auf dieses VEMAGS-Portal und dort den entsprechenden Artikel weitergeleitet. Daher müssen am Load-Balancer Einstellungen geändert werden.
  • #3699: Damit der in der Phase 2 der Technischen Migration der Anwendung VEMAGS auf HTTPS-Kommunikation umgestellte Governikus WebSigner fehlerfrei mit dem verändert eingestellten Load-Balancer zusammenarbeiten kann, wurde eine Anpassung notwendig. Sie erkennen dies an der neuen Versionsbezeichnung 1.1.1.4 (früher 1.1.1.0). Die Kernkomponenten des WebSigners entsprechen aber noch der alten Version.
  • In der Anwendung VEMAGS selbst werden folgende Fehler beseitigt:
    • #3687: Beim Drucken ablehnender Bescheide (Bescheidart 2) kam es unter Umständen zu einer Fehlermeldung.
    • #3685: Wurde ein Antragsteller deaktiviert und aufgrund noch laufender Anträge in den Status <vor-deaktiviert> versetzt, verzögerte sich teilweise das endgültige Deaktivieren des Antragstellers.
    • #3678: Bisher konnten Anhörungen an Fax-Anwender (AZHen, die nicht mit VEMAGS arbeiten) in den Status <Zu Prüfen> wechseln. Von dort aus waren sie für den Anhörenden nicht mehr vearbeitbar. Im Rahmen der Fehlerbeseitigung werden Fax-Anhörungen in der Status-Abfolge wie Anhörungen an VEMAGS-Anwender behandelt. Somit muss dann der Anhörende aufgrund der Stellungnahme seiner Fax-Anhörungspartner die Statuswechsel in VEMAGS nachvollziehen, indem er nach Klick auf die Fax-Anhörungen die Schaltflächen anstelle des Fax-Anhörungspartners bedient.
    • #3677: Die Navigationsleiste bei [Vorgang suchen] wird korrigiert und damit bleiben die Einträge „Vorgang suchen“ und „Vorgang suchen Ergebnis“ für die Navigation erhalten.
    • #3672: Bei den ablehnenden Bescheidversionen (Bescheidart 2) wird gemäß RGST 1992 keine Geltungsdauer entschieden (die „Ablehnung“ gilt unbefristet, da für diese Antragsversion keine Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung erteilt wird). Dies führte bis zum Release 4.1.2 dazu, dass diese Anträge nicht in den Status <abgelaufen> wechselten und somit in den Vorgangskörben „Anträge“ (grün) bzw. „empfangene Anhörungen“ (gelb) sichtbar blieben. Über einen sogenannten Migrationslauf in der VEMAGS-Datenbank wird bei diesen Bescheidversionen ein „Geltungsdauer bis einschließlich“-Datum nachgetragen. Dieses entspricht dem „Für die Zeit bis einschließlich“-Datum der zugehörigen Antragsversion. Bei dem jeden Morgen stattfindenden Prüflauf werden somit etliche Anträge in den Status <abgelaufen> versetzt, die diesen Status inhaltlich längst erreicht hatten. Sie merken dies, indem Ihre sichtbaren Vorgangskörbe um diese Vorgänge entlastet werden (bundesweit trifft dies auf ca. 2.400 Fälle zu). Die Suche ist dann weiterhin über die Filterung auf den Antrags-Status <abgelaufen> oder über den Antragsidenten möglich.
    • #3670: Beim Widerruf einer Stellungnahme wurde die Ermittlung der Symbole auf der Startseite im Zusammenhang mit Unteranhörungen korrigiert.
    • #3665: Im Ansichts-Modus von Stellungnahmen bzw. Bescheiden verschieben sich Spaltenüberschriften und -inhalte bei Streckenauflagen nicht mehr gegeneinander.
    • #3663: In Xvemags-Quittungen (das sind die Nachrichten, die ohne Benutzer-Eingriff direkt von der Anwendung als Reaktion auf Anfragen versendet werden) werden nun die Umlaute korrekt dargestellt (Zeichensatz ISO-8859-1).
    • #3662: Die Bezeichnung der Achsen im Antragsformular wird auch beim Erfassen mit Lücken korrekt widergegeben.
    • #3660: Bei den Mitteilungen im Vorgangskorb „Mitteilungen / Rückfragen“ werden bei „alle des Anwenders“ nun wie bei den anderen Vorgangskörben 100 % der Mitteilungen des Anwenders angezeigt (also inklusive der „nur eigenen“ des angemeldeten Benutzers).
    • #3658: Durch paralleles Arbeiten (ein Benutzer löscht einen eigenen Anhang in einer Bescheidversion und ein anderer Benutzer übernimmt den Antrag) konnte es vorkommen, dass das Dokument zwar im Archiv gelöscht wurde, aber weiterhin ein Eintrag in der Bescheidversion auf diesen Anhang verwies. Beim Freigeben bzw. Zustellen der Bescheidversion kam es dann zu einer Fehlermeldung „2401 – Infrastruktur-Fehler beim Aufruf des Archiv-Service.“. Durch eine Umstellung in der Verarbeitungsreihenfolge tritt diese Fehler-Konstellation nicht mehr auf.
      [Anmerkung: Wie bisher wird der erste Benutzer mit einer Fehlermeldung über den Verlust der Rechte am aktuellen Vorgang informiert. Beim Bescheid wird aufgrund einer internen Prüf-Reihenfolge aber nur auf die Nicht-Zuständigkeit für die Anhörung hingewiesen, obwohl natürlich bedeutender ist, dass das Recht am Antrag fehlt. Generell empfehlen wir in solchen Fällen über arbeitsorganisatorische Regelungen paralleles Arbeiten in einem Vorgang zu vermeiden.]
    • #3569+3570: Antragsversionen in Status-eMails beziehen sich jetzt immer auf die richtige, einer Anhörung oder einer Bescheidversion zugrunde liegende Versionsnummer.
    • #3567: Sucht eine EGB im Vorgangskorb „Anträge“ per Antrags-ID einen Vorgang für den sie nicht die zuständige EGB (sondern die AB oder AZH) ist, wurde bisher kein Hinweis neben dem Feld „Antrags-ID“ angezeigt. Mit dem Fehlerbeseitigungs-Release wird anstelle lediglich einer leeren Trefferliste zusätzlich der Satz angezeigt: „Der Anwender ist für den Antrag nicht zuständig, die Operation <Antrag lesen> kann daher nicht ausgeführt werden.“
    • #3566: Änderungen bzw. Eintragungen im Feld „Antragsrelevante Mitteilungen“ werden jetzt bei allen Arten von Änderungsanträgen korrekt übernommen.
    • #3564: Es ist jetzt sichergestellt, dass alle offenen (Unter-)Anhörungen beim Freigeben einer sammelnden Stellungnahme bzw. beim Freigeben oder Zustellen eines Bescheides storniert werden, um beim Angehörten nicht mehr benötigte Zuarbeit zu verhindern.
    • #3543: Beim Status-Wechsel des Antrages auf <eingestellt> werden nun auch die Anhörungspartner über das Stornieren der Anhörung per eMail informiert, sofern der Empfang von Status-eMails bestellt wurde.
    •  Nicht benötigte funktionale Rechte werden gelöscht bzw. Namen richtiggestellt:
      • #3688: Zukünftig finden die Anwendertypen AB und AZH in der Auflistung das Recht „Stellungnahme übernehmen“ nicht mehr. Die Funktion, die weiterhin über die Schaltfläche [Stellungnahme übernehmen] aufgerufen wird, bleibt davon unberührt. Benutzerrechte ändern sich ebenfalls nicht, da das funktionale Recht in der Anwendung von Anfang an in Detailrechte aufgelöst ist.
      • #3556: Bei Kontrollbehörden (KB) wird das funktionale Recht „Antrag lesen“ gelöscht, das dort schon bisher nicht genutzt werden kann und für das Prüfen von Bescheiden auch nicht erforderlich ist.
      • #3554: Der Name des funktionalen Rechtes „Änderungsantrag signiert stellen“ (2077) wird in „Antrag signiert stellen“ umbenannt. Für die Benutzer, die bisher dieses Recht hatten, ändert sich dadurch nichts.