31. Oktober 2023: Release V23F030 ist eingespielt

Release V23F020 der Anwendung VEMAGS-Verfahrens-Modul ist eingespielt

Wiesbaden. Am Dienstag, den 31. Oktober 2023 wurde ab 18:00 Uhr in der Produktiv-Umgebung das Release V23F030 eingespielt. Mit diesem Release werden Anpassungen aus der VwV-2021 abgebildet und die Xvemags-FP Schnittstelle im Bereich Anhörungen in der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul eingeführt. Die Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul steht seit 21:52Uhr (geplant war dies erst für 22:30 Uhr) wieder komplett zur Verfügung.

Für alle Benutzer (Benutzer, die direkt mit der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul arbeiten und auch die Benutzer, die über Xvemags mit der Anwendung kommunizieren) stand die Anwendung VEMAGS® am Dienstag, den 31. Oktober 2023 von 18:00 Uhr bis 21:52Uhr nicht zur Verfügung.

Hier können Sie sich über die Inhalte des Release V23F030 informieren:

  • EGB > Die Geltungsdauer in einem Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid bei einem Einzel- oder Kurzzeitantrag darf nur noch max. 3 Monate betragen. Außerdem soll bei Bescheiden darauf hingewiesen werden, wie oft und um wie viel länger die Geltungsdauer geändert werden kann. Eine Verlängerung soll nur noch stattfinden, wenn das „Gültig bis“-Datum der Geltungsdauer noch nicht in der Vergangenheit liegt. Es soll nur noch einmal verlängert werden und insgesamt sollen nur noch 6 Monate beantragt werden.
  • EGB / AB / AZH > Gemäß Rn. 98 zu § 29 (3) der VwV sollen für einen Dauerantrag keine besonderen Auflagen (25 – 29) oder Streckenauflagen (Ausprägungen: „Polizei“ und/oder „WVZ + Polizei“) angeordnet werden.
  • AS > Für Dauererlaubnisse und Geltungsbereich für Kranfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Eichfahrzeuge über 60 t Gesamtgewicht und Dauererlaubnisse und Geltungsbereich für andere Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen über 68 t Gesamtgewicht und für Fahrzeuge jeglicher Art mit Einzelachslasten über 12 t wird eine Warnung angezeigt.
  • AZH Xvemags > Schnittstellenerweiterung Xvemags-FP um Anhörungsverwaltung
    Die Xvemags-FP Schnittstelle bietet zusätzliche Verzweigungen in Form von Unter-Anhörungen. Das Stornieren einer Unter-Anhörung über die Schnittstelle kann ausgelöst werden. Ebenso können Stellungnahmen über die Schnittstelle widerrufen und Anhörungen storniert werden. Die Weitergabe des Status <zu prüfen> an unterangehörte Stellen wird zur Verfügung gestellt.
VEMAGS-Nutzerinformationen rund um den VEMAGS®-Antrag (V24T010) (27621 Downloads)

ALLE VEMAGS®-NUTZENDEN
Es ist wie nach jedem Release-Wechsel (die neue Version heißt auf der Login-Seite V23F030) erforderlich, dass Sie den Cache Ihres Browsers leeren (diese werden auch teilweise temporäre Dateien oder Verlaufsinformationen genannt) sowie die Cookies löschen. Nur damit können Sie sicherstellen, dass die Anwendung ordnungsgemäß funktioniert und alle Optimierungen für Sie sicht- und nutzbar sind.

Melden Sie sich nach Abschluss des Release-Wechsels bitte unbedingt erst dann wieder im System an, wenn dies ausdrücklich über einen entsprechenden Eintrag in den Technischen Hinweisen auf der Login-Seite der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul freigegeben ist. Bitte nutzen Sie die Xvemags-Schnittstelle ebenfalls erst dann wieder, wenn der Release-Wechsel abgeschlossen ist.