Wiesbaden. Am Dienstag, den 31. Oktober 2023 wird ab 18:00 Uhr in der Produktiv-Umgebung das Release V23F030 eingespielt. Mit diesem Release werden Anpassungen aus der VwV-2021 abgebildet und die Xvemags-FP Schnittstelle im Bereich Anhörungen in der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul eingeführt. Voraussichtlich bis 22:30 Uhr steht die Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul nicht zur Verfügung.
Wie sind Sie betroffen? Aufgrund der Release-Einspielung steht die Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul für alle Benutzer am Dienstag, den 31. Oktober 2023 von 18:00 Uhr bis voraussichtlich 22:30 Uhr nicht zur Verfügung!
Bei allen Änderungen werden wir Sie über dieses Portal informieren!
Hier können Sie sich über die Inhalte des Release V23F030 informieren:
- EGB > Die Geltungsdauer in einem Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid bei einem Einzel- oder Kurzzeitantrag darf nur noch max. 3 Monate betragen. Außerdem soll bei Bescheiden darauf hingewiesen werden, wie oft und um wie viel länger die Geltungsdauer geändert werden kann. Eine Verlängerung soll nur noch stattfinden, wenn das „Gültig bis“-Datum der Geltungsdauer noch nicht in der Vergangenheit liegt. Es soll nur noch einmal verlängert werden und insgesamt sollen nur noch 6 Monate beantragt werden.
- EGB / AB / AZH > Gemäß Rn. 98 zu § 29 (3) der VwV sollen für einen Dauerantrag keine besonderen Auflagen (25 – 29) oder Streckenauflagen (Ausprägungen: „Polizei“ und/oder „WVZ + Polizei“) angeordnet werden.
- AS > Für Dauererlaubnisse und Geltungsbereich für Kranfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Eichfahrzeuge über 60 t Gesamtgewicht und Dauererlaubnisse und Geltungsbereich für andere Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen über 68 t Gesamtgewicht und für Fahrzeuge jeglicher Art mit Einzelachslasten über 12 t wird eine Warnung angezeigt.
- AZH Xvemags > Schnittstellenerweiterung Xvemags-FP um Anhörungsverwaltung
Die Xvemags-FP Schnittstelle bietet zusätzliche Verzweigungen in Form von Unter-Anhörungen. Das Stornieren einer Unter-Anhörung über die Schnittstelle kann ausgelöst werden. Ebenso können Stellungnahmen über die Schnittstelle widerrufen und Anhörungen storniert werden. Die Weitergabe des Status <zu prüfen> an unterangehörte Stellen wird zur Verfügung gestellt.
ALLE VEMAGS®-NUTZENDEN
Für alle Benutzer (Benutzer, die direkt mit der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul arbeiten und auch die Benutzer, die über Xvemags mit der Anwendung kommunizieren) steht die Anwendung ab 18:00 Uhr bis voraussichtlich 22:30 Uhr nicht zur Verfügung. Bitte beenden Sie rechtzeitig vorher Ihre Arbeit mit dem VEMAGS®-Verfahrens-Modul und speichern Sie unbedingt Ihre Arbeitsschritte über die Schaltflächen [Speichern], [Übernehmen] bzw. [OK] ab. Danach melden Sie sich bitte mit [Abmelden] von der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul ab.
Melden Sie sich nach Abschluss des Release-Wechsels bitte unbedingt erst dann wieder im System an, wenn dies ausdrücklich über einen entsprechenden Eintrag in den Technischen Hinweisen auf der Login-Seite der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul freigegeben ist. Bitte nutzen Sie die Xvemags-Schnittstelle ebenfalls erst dann wieder, wenn der Release-Wechsel abgeschlossen ist.
Nach voraussichtlich 22:30 Uhr ist es wie nach jedem Release-Wechsel (das Release heißt dann V23F030) erforderlich, dass Sie den Cache Ihres Browsers leeren (diese werden auch teilweise temporäre Dateien oder Verlaufsinformationen genannt) sowie die Cookies löschen. Nur damit können Sie sicherstellen, dass die Anwendung ordnungsgemäß funktioniert und alle Optimierungen für Sie sicht- und nutzbar sind.